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Der Pfarrer leitet die Pfarrgemeinde im Zusammenwirken
mit dem Pfarrgemeinderat. In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat.
Er ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes
synodales Gremium. Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages
Jesu Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen
Gemeinde. (Synodalordnung für das Bistum Limburg, Aktikel II, §
15)
Vorstand des Pfarrgemeinderates
- Annette Ulges, Vorsitzende, Tel.: 06722-47785
- Adelheid Bär, Stellvertreterin
- Martin Bender, Stellvertreter
In den Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes Rüdesheim-Lorch sind
als Vertreter des Pfarrgemeinderates von St. Hildegard Annette Ulges und
Stefan Bär entsandt.
Ausschüsse des Pfarrgemeinderates
- Arbeitskreis Bolivien „AKBol“
- Caritas
- Erwachsenenbildung
- Hildegardisfest
- Jugend
- Kinder
- Liturgie
- Missionarisch Kirche sein
- Öffentlichkeitsarbeit
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